von Kia Kahawa | 15. Sep. 2025
Bisher habe ich in der Reihe „Autoren an die Steuer“ bereits darüber geschrieben, was der Unterschied zwischen Liebhaberei und Nebentätigkeit ist und bin auf die absoluten Steuer-Basics für Autoren eingegangen. Ist das Autorendasein ein Hobby, das sich „vielleicht mal entwickelt“ oder in dem du „womöglich mal entdeckt wirst“, sollte dich dieser Artikel über die NV-Bescheinigung für Autoren interessieren. Grob gesagt: Mit der NV-Bescheinigung für Autoren wirst du keine Steuern zahlen müssen. Und du hinterziehst dabei keine Steuern. Und du wirst erst gar keine Steuererklärung abgeben müssen. Die NV-Bescheinigung ist ein Dokument, mit welchem das Finanzamt bestätigen kann, dass du als Autor keine nennens- und versteuerungswerten Einnahmen hast. So sparst du es dir, eine Einkommensteuererklärung samt Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG anzufertigen. Du musst dann im Jahr der Veranlagung, also in dem Jahr, in dem du deinen Gewinn durch die Schreiberei ermitteln müsstest, keinen Gewinn ermitteln und brauchst auch keine Belege aufzubewahren. Jedenfalls nicht für eine Steuererklärung. Für Garantiefälle und ähnliches ist es natürlich ratsam, alle Kaufbelege über zwei Jahre aufzubewahren, damit du von der gesetzlichen Gewährleistung Gebrauch machen kannst. Aber kommen wir zurück zur NV-Bescheinigung für Autoren:
NV-Bescheinigung für Autoren: Wann beantragen?
Wenn du insgesamt weniger Geld verdienst, als der Grundfreibetrag beträgt, kannst du eine NV-Bescheinigung beantragen. Zu diesem Einkommen gehören dein Gehalt bei nichtselbstständiger Arbeit (Job als Angestellter), Renten (auch Witwen- und Waisenrenten), Kapitalerträge (also Zinsen… haha, nein, die gibt’s ja gar nicht mehr. Eher sowas wie der Verkauf von Wertpapieren und Rendite bei Teilnahme am Aktienmarkt) oder auch die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, also als Autor. Dieser Grundfreibetrag ist dann nochmal abhängig davon, ob du Kinder hast oder schwerbehindert bist. Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096,00 Euro. Im Jahr 2026 wird dieser Betrag auf 12.348,00 Euro hochgesetzt. Betragen deine Einkünfte also insgesamt weniger als 1.008,00 Euro im Monat (2026: 1.029,00 Euro), so kannst du die NV-Bescheinigung beantragen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Freibetrag entsprechend und wird auf beide Eheleute oder Lebenspartner, sofern sie die Zusammenveranlagung gewählt haben, aufgeteilt. Man rechnet also 12.096,00 € mal zwei und dann geteilt durch zwei. Ist an dieser Stelle also gar nicht relevant.
Der Freibetrag ist so niedrig! Für wen lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass sich eine NV-Bescheinigung für Autoren nur dann lohnt, wenn man Einkünfte aus Kapitalerträgen hat. Betrachten wir mal kurz den Regelsatz, den Bürgergeld-Empfänger theoretisch bekommen: Sie erhalten monatlich 563,00 Euro. Dazu wird den Arbeitslosen die Miete inklusive Heizkosten bezahlt, wenn sie nicht sanktioniert werden oder andere Zwischenfälle dafür sorgen, dass das Existenzminimum gekürzt wird. Bei einer Miete für eine Person in einer angemessenen Wohnung in Höhe von – sagen wir mal – 500,00 Euro beträgt der Bürgergeld-Betrag, den man in einem Jahr bekommen kann, also 12.756,00 Euro im Jahr. Das ist das sogenannte Existenzminimum und es liegt immer über dem Grundfreibetrag. Wer also weniger verdient als das Existenzminimum, kann eine NV-Bescheinigung beantragen. Das ist praktisch unmöglich, bzw. kommt es in der Praxis nahezu nie vor. Für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose mit Sanktionen oder Menschen, die sich nicht von Ämtern & Staat abhängig machen (wollen), ist das Thema NV-Bescheinigung allerdings sinnvoll. Es gibt genauer gesagt zwei verschiedene Fälle, bei denen also eine NV-Bescheinigung für Autoren sinnvoll sein kann:
NV-Bescheinigung für Autoren bei hohen Kapitalerträgen
Wenn deine Kapitalerträge höher sind als der Sparer-Pauschbetrag (2025: Höher als 1.000,00 Euro im Jahr), dann kann sich die NV-Bescheinigung für dich lohnen. Deine Bank ist verpflichtet, bei deinen Einkünften, die das Ersparte abwirft, die Kapitalertragsteuer abzuziehen. Das ist eine Quellensteuer, also eine Erhebungsform der Einkommensteuer, und zwar immer in der Höhe von 25 % deiner Einkünfte. Darauf kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, falls nötig. 25 % Einkommensteuer zahlen ist aber bei Einkünften jenseits des Grundfreibetrages absolut überbewertet und so kannst du dir diese Steuer durch eine Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu musst du einen Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen, die Anlage KAP ausfüllen und das Resultat ist dann, dass du mit einem komplizierten Verfahren die gezahlte Steuer zurückbekommst. Leichter ist es mit der NV-Bescheinigung: Hier gibst du alle notwendigen Angaben an und wirst vom oben genannten Verfahren befreit.
Von Luft und Liebe leben
Wenn du von Luft und Liebe lebst, also keinen festen Job zum Mindestlohn mindestens in Teilzeit hast und auch kein Arbeitslosen- oder Wohngeld bekommst, wird die NV-Bescheinigung wieder interessant. Eigentlich ist die NV-Bescheinigung nur für Menschen gedacht, die die o.g. hohen Einkünfte aus Kapitalvermögen haben. Wer so viel Geld auf einem Konto rumliegen hat oder so massiv mit Wertpapieren handelt, dass er mehr als 1.000 Euro im Jahr damit verdient, hat übrigens ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil zunächst das gesamte Vermögen aufgebraucht werden muss, bis man Leistungen aus Steuergeldern erhalten darf. Aber in der Realität sieht das anders aus. Es gibt viele (gute) Gründe, auf Arbeitslosengeld zu verzichten und von Luft und Liebe zu leben. Ich habe einige Bekannte, die sich lieber komplett auf eigene Faust selbstständig machen und von Job zu Job leben, sich von Auftrag zu Auftrag hangeln, als sich der Demütigung zu geben, die man im Jobcenter schnell erfährt. Außerdem gibt es trotz aller Prinzipien des Sozialstaats Gründe, warum manche Menschen nicht hilfsbedürftig sind und somit kein Existenzminimum gezahlt bekommen. Auch durch Sanktionen kann es dazu kommen, dass die monatlichen Einkünfte aufs Jahr hochgerechnet unter dem Grundfreibetrag liegen. Kurz: Es lohnt sich, die NV-Bescheinigung für Autoren auszufüllen, wenn du keine Einkünfte außer geringem Einkommen aus der Tätigkeit als Schriftsteller hast. Diese Einkünfte müssen niedriger als die besagten 12.096,00 Euro im Jahr sein. Die NV-Bescheinigung lohnt sich für Autoren, wenn sie…
- Studenten
- minderjährig (und Schüler)
- Rentner
- Hartz 4- Empfänger
- Selbstständige in der Anfangsphase ohne Unterstützung
sind.
Wie füllt man eine NV-Bescheinigung aus?
Wenn du eine NV-Bescheinigung ausfüllen willst, musst du zunächst das richtige Formular in die Finger kriegen. Für dich ist ausschließlich das Formular NV 1A relevant. NV 2A bezieht sich auf Körperschaften und Personenvereinigungen und NV 3A ist ebenfalls nicht für dich relevant, wenn du zu einer der oben genannten Personengruppen gehörst. Die Unterlagen erhältst du im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Oder auch einfach: Ich habe die Formulare hier als.pdf-Datei für dich zur Verfügung gestellt. Zunächst werden die üblichen Daten ausgefüllt: Name, Adresse, Beruf, Geburtsdatum, Familienstand, zu berücksichtigende Kinder, blabla. Alles klar. Schwieriger bzw. interessant wird es bei den folgenden Punkten auf Seite 1:
- Wurden Sie bereits zur Einkommensteuer veranlagt? Das bedeutet: „Hast du schon einmal einen Steuerbescheid bekommen? Unabhängig davon, ob du Steuern zahlen musstest oder nicht, musst du hier dein Finanzamt (z.B. Finanzamt Hannover-Nord) und deine Steuernummer (nicht die Identifikationsnummer, sondern die Nummer, die auf dem Steuerbescheid oben links steht!) angeben. Hattest du noch nie mit Einkommensteuer und dem Finanzamt zu tun, kreuze hier „nein“ an.
- Wurde bereits früher eine NV-Bescheinigung ausgestellt? Wahrscheinlich nein, sonst würdest du wohl diesen Artikel nicht lesen;-)
- Anzahl der benötigten Bescheinigungen: Das ist abhängig, wofür du die Bescheinigung brauchst. Willst du sie nur haben, um keine Einkommensteuererklärung machen zu müssen? Dann trage eine „1“ ein. Musst du eine bei deiner Rente einreichen, beim Arbeitsamt oder bei anderen Stellen, dann erhöhe die Zahl. Hier gilt: Mehr ist besser.
Auf Seite 2 geht es wie folgt weiter bei der NV-Bescheinigung für Autoren:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeile 33). Gib hier an, welche Einkünfte du im Jahr, um das es geht, durch deine Schriftstellerei hattest.
- Bruttoarbeitslohn des Kalenderjahres aus nichtselbstständiger Arbeit (Zeile 34). Hier trägst du das Geld ein, das dir laut Lohnabrechnung brutto von einem Arbeitgeber gezahlt wurde. Hierzu zählt nicht die Einnahme aus einem Minijob, denn diese wurde bereits pauschal versteuert.
- In Zeile 35 trägst du am besten gar nichts ein. Es sei denn, du willst Werbungskosten in Höhe von mehr als 1.000 Euro geltend machen, aber diesen Aufwand hast du auch beim Erstellen einer Steuererklärung. Ein Betrag von 1.000 Euro wird dir automatisch abgezogen.
- Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ab Zeile 42) sind ebenfalls wichtig, weil sie dein Einkommen mindern. Wie auch immer du versichert bist, du kannst eine Bescheinigung für die Steuer anfordern. Deine Krankenkasse schickt dir gerne eine Bescheinigung über das, was du gezahlt hast. Falls du Schüler und unter 23 Jahren bist, bist du wahrscheinlich familienversichert und beitragsfrei.
Die NV-Bescheinigung ist prinzipiell drei Jahre gültig. Du wirst also für drei Jahre vom Erstellen einer Steuererklärung befreit. Diese drei Jahre verlängern sich nicht automatisch, sondern laufen am Ende einfach ab. Dann musst du eine neue NV-Bescheinigung beantragen. Sobald dich deine Einkommensverhältnisse verändern, du also mehr als den Grundfreibetrag verdienst, solltest du dich beim zuständigen Finanzamt informieren, wie weiter verfahren wird. Generell bist du verpflichtet, dein Einkommen anzugeben, sobald es dich für die Voraussetzungen der NV-Bescheinigung für Autoren wieder disqualifiziert. Übrigens: Falls du ein Fan von Paragraphendeutsch sein solltest, ist für die NV-Bescheinigung § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG relevant. So. Das war’s hierzu soweit.
von Redaktion | 20. Feb. 2025
Was, wenn der heißersehnte Effekt der schriftstellerischen Tätigkeit eintritt und du Geld verdienst, das dich richtig bereichert? Dann ist es an der Zeit, eine Steuererklärung zu erstellen. Dazu gehört eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie du besser im Wald der Formulare zurechtkommst, erkläre ich dir in diesem Artikel.
Um eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor zu erstellen, musst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dazu brauchst du zweierlei Wissen: Die Theorie und die Praxis.
Die Theorie erklärt dir dieser Artikel. Die Praxis (also: Wo trage ich was ins Formular ein?) werde ich dir separat mit dem Stempel „Autoren an die Formulare“ drauf erklären.
Fangen wir also mit der Theorie an.
Wo gibt man die Nebeneinkünfte als Autor in der Steuererklärung an?
Zunächst brauchst du die Anlage G oder Anlage S. Die Anlage G steht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Anlage S beinhaltet die Angaben für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Was der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Gewerbe ist, erkläre ich dir in einem anderen Artikel. Gehen wir für diesen Artikel erstmal davon aus, dass du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast. Dazu gehören folgende Einnahmen:
- Tantiemen über Amazon (KDP)
- Gewinnanteile für dein Buch beim Distributor (epubli oder Books on Demand zum Beispiel)
- Alles, was dir ein Verlag für die schriftstellerische Tätigkeit gutschreibt
Dazu gehören NICHT die folgenden Einnahmen:
- Einnahmen durch Werbeklicks auf dem Blog
- Buchverkäufe bei Lesungen oder auf Messen
- Einkünfte durch Affiliatelinks
Die Einnahmen durch Werbeklicks und selbst verkaufte Bücher zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Die Ausgaben, die dir anfallen und für die Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor relevant werden können, sind Folgende:
- Druckkosten, Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
- Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.
- Anteilige Kosten für Internet und Telefonie
- Software
- ein abziehbares Arbeitszimmer
- Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)
- Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur)
- Kosten für Server, Webdomain, Hosting
- Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
- Druckkosten für deine Bücher
- Lektorats- und Korrektoratskosten
- Cover-, Layout- und Satzkosten
- Kontoführungsgebühren
All das kannst du abziehen. Wie und wo du welche Ausgaben anzugeben hast, erfährst du in diesem Artikel.
Wenn du Ordnung von Anfang an möchtest, dann erledige deine Buchhaltung doch mit Lexware Office! Die Software wächst mit dir mit. Du kannst als Kleinunternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung beginnen, Angebote und Rechnungen schreiben und später auch Kunden und Lieferanten organisieren oder etwa Lohn für Angestellte buchen. Schau doch mal, ob Lexware Office für dich interessant sein kann! Denn nichts macht Steuern einfacher als eine von Grund auf ordentliche und nachvollziehbare Buchführung!
Einkünfte in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor
Trage zunächst alles zusammen, was du eingenommen hast. Die Steuererklärung ist bis zum 02. Oktober des Folgejahres zu erklären. Das heißt, dass du dich im ersten Halbjahr 2025 für die Steuererklärung 2024 interessierst und in 2026 kümmerst du dich um deine Einkünfte des Jahres 2025.
Von epubli, books on demand, bookrix, amazon und vergleichbaren Anbietern bekommst du beim Verkauf deiner E-Books oder Bücher monatlich, in seltenen Fällen quartalsweise Abrechnungen. Diese Abrechnungen sind umsatzsteuerrechtlich gesehen Rechnungen in der Form von Gutschriften. Also „Anti-Rechnungen“.
Addiere alle Einnahmen, die du hast, und du erhältst deine Einkünfte als Kleinunternehmer. (Was das schon wieder ist, folgt ebenfalls in einem Artikel. Kleinunternehmer heißt erstmal: Du verdienst weniger als 25.000 Euro im Jahr und hast mit Umsatzsteuer noch nichts am Hut.)
Du musst die Gutschriften übrigens nicht ausdrucken und brauchst dem Finanzamt keine Belege für deine Angaben zu schicken. Du darfst natürlich dennoch nichts unterschlagen und nicht lügen, denn das Finanzamt kann jederzeit die Unterlagen von dir anfordern.
Solltest du deinen Laptop verkaufen, den du schon in einer früheren Steuererklärung deinen Autorentätigkeiten zugeordnet hast (unwahrscheinlich, wenn du dich in diesem Artikel über die erste Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor informierst), ist das auch eine Betriebseinnahme. Die gehört dazu!
Prinzipiell gilt bei diesen Einkünften das Zuflussprinzip gem. § 11 EStG.
(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Am 31.12.2024 war das Jahr 2024 vorbei. Hat dir epubli, amazon oder sonstwer am 02.01.2025 erst das Geld für Dezember gezahlt, so ist dieses Geld eigentlich dem Kalenderjahr 2025 zuzuordnen. Werden dir diese Einkünfte allerdings regelmäßig ausgezahlt (ja, das werden sie!), so zählt hier der 10-Tages-Zeitraum. Innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres gehören diese Einnahmen also noch zum vorherigen Jahr, aber nur, wenn sie in diesem Zeitraum auch fällig waren. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Merke dir hier einfach: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (Bei Verkäufen von einem Buch pro Monat mindestens) gehören zum Vorjahr, wenn sie bis zum 10. Januar gezahlt wurden.
Ausgaben in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor
Jetzt wird es interessant. Ausgaben machen mir steuerlich gesehen immer am meisten Spaß.
Ich teile dir im Folgenden die denkbaren Ausgaben aus und zeige dir, was du steuerlich abziehen kannst. Dabei unterstelle ich dir in diesem Fall, dass du Nebeneinkünfte als Autor und somit eine Hauptbeschäftigung nebenbei hast. Ob das ein Job in Teilzeit oder Vollzeit ist, bleibt hier offen. Jedenfalls musst du deine Lohnsteuerbescheinigung bei der Steuer angeben und deine Werbungskosten in der Anlage N angeben.
Für den Fall, dass du eine Hausfrau oder ein Hausmann bist oder aus anderen Gründen keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst und dennoch eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor anfertigen möchtest, beachte bitte anschließend unbedingt die untenstehenden Hinweise im nächsten Abschnitt!
Kannst du voll als Betriebsausgaben abziehen:
- Druckkosten Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
- Kosten für Server, Webdomain, Hosting
- Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
- Lektorats- und Korrektoratskosten
- Cover-, Layout- und Satzkosten
Sammle alle Belege und rechne später die entsprechenden Kosten zusammen. Und zwar ist hier für dich als Kleinunternehmer der Bruttobetrag interessant. Solltest du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen (nicht einfach machen! Das Finanzamt sagt dir schon, wann du das machen musst!), dann kannst du den Nettobetrag abziehen bzw. musst eh Umsatzsteuer.-Voranmeldungen erstellen. Das ist ein ganz anderes Thema.
Also: Voller Betrag abziehbar. Brutto. Easy.
Hier wird’s vielleicht kompliziert
Hast du aufgepasst? Ja? Gut.
Die Druckkosten für deine Bücher kannst du in der Anlage S nur abziehen, wenn du sie als Rezensionsexemplare verschenkst oder beim Distributor oder amazon einlagern lässt. Du erhältst in Folge dessen Vergütungen für Lagertitel und das ist quasi gleichbedeutend mit den Tantiemen, die du bei sonstigen Verkäufen über den Distributor erhältst.
Auch, wenn du an einen befreundeten Autor oder anderen Geschäftspartner eines deiner Bücher verschenkst (das kann auch zu Weihnachten sein), sind die Druckkosten hier abziehbar. Solltest du aber Bücher drucken, um sie auf einer Buchmesse an deinem eigenen Stand zu verkaufen, so gehören diese Ausgaben in die Anlage G. Hierbei handelt es sich um gewerbliche Ausgaben!
Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier): Hier kannst du nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Kaufst du einen Kugelschreiber im Schreibwarenladen deines Vertrauens, so hebe diesen Beleg auf und zieh die paar Cent dann als Betriebsausgaben ab. Streng genommen gilt das nur, wenn du den Kugelschreiber nutzt, um betriebliche Notizen (also Schreibübungen zum Beispiel) zu tätigen. Wenn du den Kugelschreiber brauchst, um deine Bewerbungen (in Anbahnung einer abhängigen Beschäftigung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterschreiben, so zählt diese Ausgabe zu deinen Werbungskosten. Hier ist dann die Anlage N statt der Anlage S zu Rate zu ziehen.
Dafür gibt es allerdings bei den Werbungskosten die Arbeitsmittelpauschale. Diese ist streng genommen keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet: Bis zu einem Betrag von 110,00 Euro jährlich überprüft das Finanzamt im Rahmen deiner nichtselbstständigen Tätigkeit (nichtselbstständig = abhängig von Boss & Lohnabrechnung) nicht. Die haben tatsächlich besseres zu tun, als hundert Belege über 0,65 € teure Kugelschreiber zu überprüfen. Glaub mir, es gibt Menschen, die das ausprobiert haben:-D
Ich rate dir also hier: Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro bei der Anlage N abziehen und die tatsächlichen Kosten (sofern betrieblich!) als Betriebsausgabe ansetzen. Sei dabei aber ehrlich: Benötigst du Druckpapier nur für deine Arbeit-Arbeit und nicht für die Nebentätigkeit als Autor, so kannst du sie nicht als Betriebsausgabe abziehen. Das wäre nicht ehrlich und nicht fair.
Software bis 250 Euro, also sogenannte Trivialsoftware, kannst du in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Trivialsoftware ist Software ohne geistige Struktur. Dabei handelt es sich um Software, die quasi ein stupider Quellcode-Haufen ist und nur macht, was der Benutzer sagt, ohne selbst zu „denken“.
Dazu gehört
- Textverarbeitung (Word, SoftMaker Office)
- professionelle Autorensoftware (Scrivener, Papyrus Autor)
- Buchhaltungssoftware, die du nur für dich nutzt (Lexware, Haushaltsbuch)
- Schreib-Widgets (Cold Turkey Writer)
- Social Media Apps und Programme (Hootsuite, Commun.it)
- Aufgabenverwaltungsprogramme (Any.do)
- Virenschutzsoftware (Kaspersky, Tune-Up, Norton Anti-Vir)
- Brennprogramme (Nero, Bruning Studio)
- Bildbearbeitungsprogramme (wenn du sie für eigene Cover nutzt. Photoshop Creative Cloud, Paintshop Pro)
- Betriebssysteme wie Windows 10 (auch wenn keine Software, yada yada, ich weiß.)
- Office-Suites incl. Mailprogramme
Wenn du Kontoführungsgebühren abziehen willst, dann gelten hier kleine Besonderheiten bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor. Wenn du ein Konto führst, das auch für den Gehaltseingang oder den Lohneingang bei nichtselbstständigen Beschäftigungen genutzt wird, so ziehst du in der Anlage N pauschal 16 Euro ab. Egal, wie hoch die Kosten sind. Hier sagt die Finanzverwaltung: „Ätschibätsch!“
Wenn du ein Geschäftskonto nur für deine selbstständige Tätigkeit hast, kannst du die Kosten in tatsächlicher Höhe voll abziehen.
Sobald du aber durch Klicks auf Werbeanzeigen auf deinem Blog, gewerbliche Buchverkäufe oder andere gewerbliche Tätigkeiten Einkünfte erzielst, darfst du deine Kontoführungsgebühren aufteilen. Und zwar gemäß des prozentualen Anteils deiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und denen aus selbstständiger Arbeit. Klingt spaßig, oder?
Anteilige Kosten für Internet und Telefonie sind abziehbar. Schätze hierbei, zu wie viel Prozent du was betrieblich nutzt. Bei mir persönlich ist es so, dass ich das Internet zu locker 90 % betrieblich nutze und das Telefon eher zu 10 %. Das kann bei jedem anders sein. Bedenke: Twittern ist unter Umständen deine betriebliche Tätigkeit als Autor! Für mich gilt auch: Netzwerken und über Autorenzeug reden ist meine Arbeitstätigkeit. Das gehört zu meiner Schätzung dazu. Trotzdem fand das Finanzamt meine Schätzung nicht so witzig und hat sie auf 50 % reduziert. Also empfehle ich dir für Telefon und Internet: Schätze maximal 50 %. Das läuft dann schon. Auf Nachweise hat bestimmt niemand Lust, vor allem nicht dann, wenn man neben dem WhatsAppen mit Autoren eine E-Mail an seine beste Freundin schreibt (…)… Hach ja, Steuergesetze, ich liebe sie!
Dieser Artikel ist gerade schon sehr lang geworden. Folgende Betriebsausgaben, die ich oben bereits angesprochen habe, „verschiebe“ ich auf extra Artikel, denn zu ihnen gehört ein längeres, großes Thema. Und ich will nicht, dass ein Autor hier Knoten in den Kopf bekommt oder seine Steuererklärung erst gar nicht erstellt, weil meine Artikel dazu langatmiger sind als das Gesetz im Originaltext.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen du eine anteilige Miete sowie anteiligen Strom als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor absetzen kannst.
Fun Fact: Steht die Kaffeemaschine im häuslichen Arbeitszimmer und du trinkst ganz alleine den Kaffee, und das nur während der Arbeit, dann kannst du deine sämtlichen Kaffeekosten abziehen. Steht die Maschine in der Küche, ist der Kaffee zu 100 % privat. Es sei denn, du bekommst Besuch von einem Geschäftsfreund, dann ist er wieder betrieblich. Na ja, nur zum Teil.
- Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur) und Software, die mehr als 150 Euro kostet
Hier musst du dich mit dem Thema „Anlagenverzeichnis“ und „Absetzung für Abnutzung“, kurz: Abschreibung auseinandersetzen. Auch das werde ich in einem weiteren Artikel besprechen.
- Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.
Auch hier gelten Besonderheiten. Hebe alle Belege auf und warte ab, bis ich soweit bin und dir den Artikel präsentieren kann, ja?
Besonders wichtig für Hausfrauen und Hausmänner:
- Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)
Hausfrauen können keine Arbeitsmittelpauschale in der Anlage N abziehen. Du kannst also als Hausmann oder Hausfrau jeden einzelnen Cent, den du für Bürokram nutzt, als Betriebsausgabe absetzen. Vorsicht ist hier nur bei Porto geboten, denn wenn du ein Paket mit Keksen und Geschenken zu Weihnachten an deine Oma schickst, hat das in deiner Steuererklärung nichts zu suchen. Das Finanzamt prüft natürlich nicht, wie viele Briefe für 0,85 € Porto du an Kunden und Geschäftsfreunde und wie viele davon du an Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Oma geschickt hast. Hier gilt wieder: Sei ehrlich. Prüfen kann es das Finanzamt nicht.
Zu deinen Ausgaben im Heim-Büro (Home-Office) zählen bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor:
- Büroklammern
- Kopierpapier
- Kosten im Copy-Shop
- Schere, Kleber, Radiergummi, Lineale
- College-Blöcke
- Schreibbücher, Notizbücher
- Quittungsblöcke
- Terminkalender
- Porto (siehe oben!)
- Ordner und Mappen
- Druckerpatronen
- Textmarker, Stifte, Tipp-Ex
- Farbband für die Schreibmaschine (ja, ehrlich!)
- Briefumschläge
- Tacker, Locher und Zubehör
- Schnittmaschine oder -unterlage (vielleicht bastelst du deine Leseproben selbst?)
- USB-Sticks und CDs… Vielleicht auch Disketten (nein, die tatsächlich nicht mehr)
- Schreibratgeber
- Steuerratgeber
- sonstige hilfreiche Bücher
- Abos für „Federwelt“ und „Selfpublisher“ o.ä.
Deine Kontoführungsgebühren kannst du als Hausfrau oder Hausmann nur abziehen, wenn du ein Geschäftskonto hast. Du kannst auch keine 16 Euro pauschale Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor abziehen.
Nicht abziehbar
So gar nie nicht (probier es gar nicht erst!) sind als Betriebsausgaben abziehbar:
- gezahlte Einkommensteuer oder Kirchensteuer
- Kleidung für den Messeauftritt, auch wenn es etwas ist, was du wirklich nur auf der Messe tragen willst. Besonders Anzüge sieht das Finanzamt enorm ungern als Betriebsausgabe. Probier es auch gar nicht als Werbungskosten, wenn du einer Beschäftigung nachgehst. Das gibt Probleme!
- Kosten für das Fitness-Studio. Auch, wenn du für deine Autorenfotos besonders gut aussehen willst oder dir Ausdauer für die Messe antrainieren willst. Kreativ ist das, ja. Hut ab! Aber: Vergiss es!
- Kosten der privaten Lebensführung. Sowas wie anteilige Wasserkosten, weil du während deiner Arbeit im steuerlich abziehbaren Arbeitszimmer auf dem Klo warst… Hat schon mal jemand probiert, war witzig, aber… nein!