Progressionsvorbehalt leicht gemacht

Progressionsvorbehalt leicht gemacht

Du bist Autor und verdienst ein bisschen Kohle mit deinen Büchern und E-Books, hast aber im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld erhalten? Dann solltest du wissen, was der Progressionsvorbehalt ist. Denn steuerfreie Einnahmen sind gar nicht so steuerfrei, wie man es sich wünscht.

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Gemischte Umzugskosten als Betriebsausgabe angeben

Gemischte Umzugskosten als Betriebsausgabe angeben

Als Selbstständiger oder Unternehmerin stellst du Betriebsausgaben deinem Umsatz gegenüber, um den sich so ergebenden Gewinn steuerlich anzugeben. Doch bei Umzugskosten, die sowohl privat als auch geschäftlich veranlasst sind, sind ein paar Besonderheiten zu beachten. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deinen Umzug von der Steuer absetzen kannst, vor allem, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer hast.

Der rein betriebliche Umzug

Betriebsausgaben sind in der Regel enorm einfach auszumachen: Alles, was du benötigst, um deiner selbstständigen Arbeit nachzugehen, ist Betriebsausgabe. Dazu gehören das Lektorat für dein Buch ebenso wie die externe Festplatte für die Datensicherung, die monatlichen Ausgaben für die Buchhaltungssoftware und Dienstreisen auf Buchmessen wie auch ins Café für ein Schreibtreffen.

So gilt es auch beim Umzug: Alle Kosten, die du hast, um dein häusliches Arbeitszimmer, dein angemietetes Büro oder dein betriebliches Eigentum umzuziehen, sind Betriebsausgaben. Kaufst du 20 Umzugskartons und verwendest 5 davon für deine betrieblichen Besitztümer, sind 25 % der Kosten für die Umzugskartons Betriebsausgabe. Das Regal für das neue Arbeitszimmer ist zu 100 % eine Betriebsausgabe. Easy, oder? Doch so einfach ist es in der Realität nicht.

Was ist mit der Rechnung vom Umzugsunternehmen? Was ist, wenn du in der alten Wohnung kein häusliches Arbeitszimmer hattest, in der neuen Wohnung aber schon? Und wie trennst du private und betriebliche Umzugskosten?

Wann ein Umzug betrieblich veranlasst ist

Wenn du einfach „nur so“ von einer 60-m²-Wohnung in die 60-m²-Wohnung ein Stockwerk drüber einziehst, wirst du deine Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen. Ein Umzug muss immer betrieblich veranlasst sein, damit du die Umzugskosten von der Steuer abziehen kannst.

Betrieblich veranlasst ist dein Umzug, wenn du:

  • Am aktuellen Standort Absatzschwierigkeiten hast
  • Am neuen Standort bessere Umsatzaussichten hast
  • Näher an relevante Kooperationspartner ziehst, also beispielsweise von Österreich nach Deutschland, weil dein Kundenstamm in Deutschland ansässig ist oder von Berlin nach Hamburg, weil ein Großkunde dich regelmäßig bei sich im Unternehmensgebäude braucht
  • Mehr Platz brauchst, weil dein Unternehmen gewachsen ist / wächst
  • Eine doppelte Haushaltsführung durch den Umzug aufgibst

Das bedeutet ausdrücklich, dass du deine Umzugskosten nicht als Betriebsausgabe angeben kannst, wenn du umziehst, weil dein Partner einen neuen Job hat und du mit ihm umziehst.

Wichtig ist, dass du nachweisen oder glaubhaft machen kannst, dass dein Umzug betrieblich veranlasst ist.

Berechne Schlüssel!

Grundsätzlich gilt: Alles, was betrieblich veranlasst ist und Kosten verursacht, ist Betriebsausgabe. Du bist immer auf der richtigen Seite, wenn du in deinen Betriebsausgaben alles berücksichtigst, was tatsächlich betrieblich veranlasst war. Idealerweise kannst du also genau nach- und abzählen. 25 % deiner Umzugskartons enthalten betriebliche Mittel? Dann gib 25 % der Kosten für die Kartons und 25 % der Rechnung vom Umzugsunternehmen als Betriebsausgabe an.

Doch seien wir doch mal ehrlich: Als Schriftstellerin willst du nicht, nur um deine steuerlichen Pflichten exakt zu erfüllen, Umzugskartons voll mit deinem Warenbestand packen. Denn ein Umzugskarton, der ausschließlich mit Büchern gefüllt ist, geht nicht nur kaputt, sondern ist auch so schwer, dass er untragbar ist. Es muss also einen leichteren Weg geben, die privaten und betrieblichen Umzugskosten auseinanderzuhalten. Und den gibt es! Alles, was du dafür benötigst, sind die Grundrisse der alten und der neuen Wohnung.

Berechne die Grundfläche des neuen Arbeitszimmers und bilde zwei Schlüssel. Rechne zunächst die Grundfläche deines Arbeitszimmers geteilt durch die Grundfläche deiner gesamten alten Wohnung (Schlüssel 1), und danach die Grundfläche des Arbeitszimmers durch die Grundfläche der gesamten neuen Wohnung (Schlüssel 2). Warum du das brauchst, erfährst du gleich.

Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hast

Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hattest und auch keines hast, weil etwa dein Betrieb quasi nur aus einem Aktenordner, einem Laptop, dem Ladekabel und einer Funkmaus besteht, kannst du deine Umzugskosten nicht als Betriebsausgabe abziehen – und wenn, dann eher nur einen Umzugskarton à 1-3 Euro, und das kann man sich auch sparen;-)

Raus aus der alten Wohnung: Schlüssel 1

Kia: In meiner alten Wohnung hatte ich kein häusliches Arbeitszimmer. In der neuen Wohnung schon. Mein neues häusliches Arbeitszimmer hat 17 m². Meine alte Wohnung hatte 32 m². Es liegt also nahe, dass 17 m² meiner vorherigen Wohnung bereits für die Arbeit genutzt wurde. (In der Realität waren es eher 25 m², aber wer glaubt mir das?). Also kann ich ( 17 m²: 32 m² = ) 53,125 % meiner Umzugskosten als Betriebsausgabe angeben.

Die 1.000 Euro teure Rechnung vom Umzugsunternehmen enthält also 531,25 Euro Betriebsausgaben, von der ich als umsatzsteuerpflichtige Selbstständige sogar noch die Vorsteuer abziehen kann.

Dieser Schlüssel von 53,125 % gilt für alle Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen, also auch für den Erwerb der Umzugskartons, Bustickets für die Wohnungsbesichtigungen und ähnliche Kosten.

Wofür dieser Schlüssel nicht gelten sollte:

  • Renovierungskosten der neuen Wohnung
  • Neuanschaffungen
  • doppelte Mietzahlungen

Für die neue Wohnung habe ich mehrere Wandfarben und ein neues Regal gekauft. Bei solchen Kosten solltest du klar trennen, welche Kosten für dein Arbeitszimmer sind und welche nicht. Mein Arbeitszimmer habe ich mintgrün gestrichen. Der Baumarkt-Beleg ist also einzeln aufzuteilen. Die mintgrüne Farbe ist Betriebsausgabe.

In der neuen Wohnung (Schlüssel 2)

Maleracryl, Kreppband, Pinsel, Abrollgitter, Vorlegfarbe und die Farbwalze verwende ich auch in den anderen Zimmern – also wende ich hierbei wieder einen Schlüssel an. Dieser Schlüssel entspricht aber nicht der Aufteilung in der alten Wohnung, sondern der in der neuen Wohnung. Angenommen, in meiner neuen Wohnung macht die Fläche des häuslichen Arbeitszimmers 25 % aus. Dann gelten für alle „gemischten Ausgaben“, die in der neuen Wohnung stattfinden, diese 25 % als Schlüssel. Denn: Ich streiche mit der Farbwalze die neue Wohnung und 25 % dieser neuen Wohnung sind mein Arbeitszimmer.

Diese Gedanken über die beiden Prozentschlüssel sind nichts weiter als logisches Denken. Der Fiskus verlangt, dass die Umzugskosten im Verhältnis zum Betrieb stehen. Klar – wenn du 4.000 Euro im Jahr nebenberuflich selbstständig verdienst und plötzlich 10.000 Euro Umzugskosten betrieblich angeben willst, wird das Finanzamt stutzig und kann dir diese Betriebsausgaben aberkennen. Das kennst du bereits aus meinem Artikel über Bewirtungsbelege: Für einen Millionenauftrag kannst du ein Geschäftsessen für mehrere tausend Euro als Betriebsausgabe angeben. Ein Geschäftsessen, bei dem du einen geringwertigen Auftrag verhandelst, ist dann eher eine Tasse Kaffee.

Fazit zu gemischten Umzugskosten

Ein Umzug ist immer stressig. Die buchhalterische Behandlung deiner Umzugskosten soll diesen Stress nicht erhöhen. Grundsätzlich kannst du deine Umzugskosten als Betriebsausgabe abziehen, wenn du Belege hast: Nachweise darüber, dass der Umzug betrieblich veranlasst ist, Nachweise über jede einzelne Zahlung und einen Nachweis (Grundriss) über die berechneten Schlüssel für die Ausgabenverteilung.

Steuerbescheid selbst prüfen

Steuerbescheid selbst prüfen

Autoren an die Steuer! Prüft eure Steuerbescheide! Fehler können passieren, und auch wenn die weitestgehend elektronische Verarbeitung von Steuerbescheiden nicht sehr fehlerlastig ist, kann es immer sein, dass das Finanzamt Angaben deiner Steuererklärung nicht anerkennt. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deinen Steuerbescheid selbst prüfen kannst und erklären dir anhand Kias eigenen Steuerbescheides aus dem Jahr 2015, worauf man dabei achten sollte.

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EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

Du hast Einkünfte als Schriftsteller, Lektor oder sonstige freiberufliche Einnahmen als nebenberuflich tätiger Selbstständiger und bald ist sie dran: Die Steuererklärung für das Jahr 2025. Um diese ordentlich anfertigen zu können, benötigst du die Anlage EÜR: Es geht um die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.

Wie diese Anlage auszufüllen ist und was du unbedingt beachten musst, erklären wir dir in diesem Sonderartikel von Autoren an die Steuer. Also: Autoren an die Formulare!

Voraussetzung dafür, dass du die Anlage EÜR ausfüllst, ist, dass du weißt, welche Bestandteile deiner Tätigkeit freiberuflich und welche gewerblich sind.

Dafür solltest du folgende Artikel lesen:

Wenn du nicht weißt, ob du überhaupt eine Steuererklärung anfertigen musst oder ob dein Schreiben vielleicht doch nur ein Hobby ist, solltest du dir den Artikel über Liebhaberei ansehen.

Wir setzen also folgendes Wissen voraus:

  1. Du kennst deine Einkünfte und deine Ausgaben und weißt, ob sie der Anlage S oder der Anlage G zuzuordnen sind.
  2. Du musst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor anfertigen.
  3. Du verdienst genug, sodass das Finanzamt dich für würdig erklärt, auch etwas von deinen Einnahmen behalten zu dürfen;-)

Ist dir das zu anstrengend? Die Anlage EÜR kannst du, wenn du deine Buchhaltung mit Lexware Office erstellst, auch ganz einfach automatisch erstellen lassen.

Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

Disclaimer: Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung wurde vor einigen Jahren erstellt. Da sich das Formular der EÜR immer wieder ein klein wenig verändert, stimmen die Zeilen-Zahlen nicht mehr. Die Angaben, die du machen musst, stimmen aber weiterhin.

Beginnen wir mit dem Formular. Wir listen dir Zeile für Zeile auf, was du in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor angeben musst.

Einen Download stellen wir dir hier bereit. Bedenke aber, dass das Formular aus dem Jahr 2020 ein wenig vom aktuellen Formular abweichen wird. Du kannst aber auch ohne Zuhilfenahme des Formulars mitdenken, da ich das Formular gestückelt als Screenshots in den Beitrag einbinde.

Zeilen 1 – 2: Gib deinen Nachnamen und danach deinen Vornamen an.

Zeile 3: Hier muss deine Steuernummer stehen. Diese gibst du bei Elster im Vorfeld schon an und sie müsste übernommen werden. Du kriegst die Steuernummer zugewiesen, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und / oder die Gewerbeanmeldung ausgefüllt hast.

Zeile 4: Hast du dich im laufenden Kalenderjahr (2022 behandeln wir hier) erst dazu entschieden, deine Autorentätigkeit als Nebentätigkeit anrechnen zu lassen? Ist deine Leidenschaft im Laufe des Jahres von Liebhaberei zur Nebentätigkeit heraufgestuft worden? Oder hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beispielsweise erst im Mai ausgefüllt? Dann gib hier den Beginn deiner Tätigkeit ein. Wenn du den Tag nicht genau kennst, runde ab. „Irgendwann im Februar“ heißt dann: 01.02.2022

Zeile 5: Du bist wahrscheinlich freiberuflicher Autor. Schreibe hier also deine Berufsbezeichnung im Rahmen der Nebentätigkeit rein. Sowas wie „Schriftsteller“, „freier Journalist“ oder „Lektor“ passt gut.

Zeile 6: Deine Rechtsform ist nicht vorhanden. Trage hier nicht Einzelkaufmann ein! Das ist etwas anderes als die im Volksmund sogenannte „Ich-AG“. Auch „Ich-AG“ darf hier nicht stehen. „Selbstständig“ reicht hier als Angabe in der Regel.

Zeile 7: Deine Einkunftsart kennzeichnest du mit einer 2, wenn du gewerbliche Einkünfte hast und mit einer 3, wenn du freiberufliche Einkünfte hast.

Zeile 8: Bist du ledig? Verheiratet? Oder verpartnert und derjenige, der mehr verdient? Dann trägst du hier eine 1 ein. Bist du verheiratet und derjenige der weniger verdient, dann trägst du hier eine 2 ein.

Zeilen 9 – 10: Ignoriere Zeile 9 und trage eine 2 in Zeile 10 ein. Du hast doch keine Schriftsteller-Filiale mit fettem Grundstück und davon etwas verkauft, oder?;-)

Um ab Zeile 11 die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor ordentlich auszufüllen, musst du wissen, ob du Kleinunternehmer bist. Wenn dir das nicht klar ist, kannst du es in diesem Artikel nachlesen. Aber: Wenn es dir nicht klar ist, bist du in der Regel Kleinunternehmer:-D

Zeile 11: Hier trägst du alle Einkünfte ein, die du als freiberuflicher Autor hattest. Ohne Abzüge, ohne alles. Hier kommt das fette „plus“!

Zeilen 12 -17: ignorieren

Zeile 18: Hast du deinen Laptop, den du zum Schreiben nutzt, in das Privatvermögen überführt (du nutzt ihn nur noch privat)? Hast du andere teure, große Gegenstände, die zum Anlagevermögen gehören, verkauft, verschenkt? Wenn ja, trage hier den Restwert der Abschreibung, den Wiederbeschaffungswert oder den Veräußerungserlös ein. Wenn nein, ignoriere diese Zeile.

Zeile 19: Wir gehen davon aus, dass du als Autor kein Betriebsfahrzeug hast. Also ignorieren.

Zeile 20: Wenn du eines deiner eigenen Bücher kaufst und an deine Mutter verschenkst, so ist hier der Preis des gekauften Buches als Einnahme zu verbuchen. In Zeile 20 der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor trägst du die Umsätze ein, die du auf solche oder so ähnliche Weise erzielt hast. Immer, wenn du ohne geschäftliche Beziehung ein Buch verschenkst, zählt das hier als Einnahme.

Zeile 21: ignorieren

Zeile 22: Addiere deine Betriebseinnahmen und trage die Zahl hier ein.

Zeile 23 wird kompliziert, aber einfach. Dafür möchten wir an dieser Stelle ein bisschen ausholen und § 3 Abs. 26 EStG i.V.m. H 18.2 EStH zu Rate ziehen.

Es ist für die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor wichtig, wie viel du verdient hast. Du kannst 25 % vom Umsatz als Betriebsausgaben angeben. Rechne einfach deine in Zeile 22 errechneten Betriebseinnahmen durch vier und trage die Zahl hier ein. Dann bist du im Prinzip fertig mit der Steuererklärung. Dieser Betrag darf nicht höher sein als 900 Euro im Kalenderjahr.

Wir empfehlen diese Betriebskostenpauschale allerdings nicht immer. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor versteht man erst, wenn man sie akribisch genau ausgefüllt hat. Ich empfehle dir, zunächst die Anlage EÜR wahrheitsgemäß auszufüllen und am Ende nachzuprüfen, ob die Betriebskostenpauschale nicht günstiger gewesen wäre.

Achtung: Diese Betriebskostenpauschale gilt nur für Schriftsteller in der nebenberuflichen Tätigkeit! Im Hauptberuf wären es 30 %, maximal aber 3.600 € im Jahr.

Lassen wir die Zeile also vorerst leer und gehen weiter.

Zeile 24 & 25: ignorieren

Zeile 26: Hier kommen die Kosten (inklusive Umsatzsteuer und Versand) für deine Bücher rein, die du gekauft hast, um sie beispielsweise bei Lesungen zu verkaufen oder an Geschäftsfreunde oder für Marketingzwecke zum Beispiel an Buchblogger abzugeben.

Zeile 27: Du hast einen Ghostwriter beauftragt? Oder einen Korrektor, Lektor, Übersetzer? Diese Kosten gibst du hier an.

Zeile 28: Fällt wohl weg oder erklärt sich ggfs. von selbst.

Den gesamten nächsten Teil, der sich auf die AfA bezieht, lassen wir hier außen vor. Mehr dazu findest du in diesem Artikel.

Mietest du dir ein Büro für deine schriftstellerische Tätigkeit? Nein? Dann ignoriere die Zeilen 46 bis 48.

Solltest du dir doch ein Büro oder ähnliches ausschließlich für deine Tätigkeit mieten, so kommen die Ausgaben in Zeile 46. Als kleinunternehmender Autor unterstellen wir dir, dass du Zeile 47 und 48 ignorieren kannst.

Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, werden die Kosten nicht hier abgezogen!

Kommen wir zum spaßigen Teil: Die sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Yeah!

Zeile 49: Hast du ein Handy, das du nur für Telefonate mit genetzwerkten Leuten aus der Branche benutzt? Oder nutzt du dein Smartphone 50 % betrieblich? Dann gib hier die (anteiligen) Kosten an. Wenn du dein Internet zu einem bestimmten Teil betrieblich nutzt, kannst du auch diese Kosten hier angeben. Wenn du beispielsweise nur hin und wieder mal eine E-Mail von deiner Mutter bekommst oder mal ein Kochrezept über Google suchst, sonst aber dein Internet ausschließlich für Recherche, Textverarbeitung etc. verwendest, gibst du das hier an. Ab hier wird vielleicht schon deutlich, warum wir glauben, dass sich die Betriebsausgabenpauschale nicht unbedingt lohnt.

Zeile 50: Übernachtungs- und Reisekosten bei Geschäftsreisen: Das sind deine Fahrt- und Hotelkosten (ohne Frühstück und andere Verpflegung), die du hast, um zu Literaturcamps oder zu Buchmessen zu fahren. Jedes Fortbildungsseminar, jede Tagung, branchenrelevante Symposium etc. ist eine Geschäftsreise. Hebe die Belege gut auf, fertige Reisekostenabrechnungen an gib hier die Ausgaben an.Für die Leipziger Buchmesse können alleine schon 500 Euro für die teure Übernachtung anfallen. Und schwupps, bist du über der Betriebskostenpauschale. So viel zu Zeile 23! Beachte hier: Wenn deine Reise nicht nur geschäftlich war, sondern auch einen Anteil Urlaub hatte, musst du dem Fiskus gegenüber den geschäftlichen Anlass beweisen und die Kosten gemäß der Zeit aufteilen. Ein Tag Urlaub und vier Tage Buchmesse bedeuten: 80 % der Fahrt- und Übernachtungskosten sind abziehbar. Easy!

Zeile 51: Fortbildungskosten sind die Kosten für die Eintrittskarte beim LiteraturCamp oder Seminargebühren. Dazu gehört auch der VHS-Sprachkurs, wenn du Übersetzer bist und jeder Kurs über kreatives Schreiben, an dem du teilgenommen hast. Auch Online-Kurse sind abziehbar.

Zeile 52: ignorieren, es sei denn, du hast einen Steuerberater. Aber dann würdest du diesen Artikel nicht lesen, oder?

Zeile 53: Mietest du einen Laptop? Vermutlich nicht. UNs fällt nichts ein, was man in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor hier angeben kann. Also ignorieren.

Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen = z.B. Reparaturen für Laptop

Zeile 55: Vereinsbeiträge wie die für den BVjA werden hier angegeben. Aber auch Elektronik-Versicherungen für den Laptop, eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung (vielleicht wegen Urheberrechts- oder Website-Zeug?) werden hier angegeben.

Zeile 56: Laufende EDV Kosten wie Miete für Programme

Zeile 57: Kosten für Arbeitsmittel  (Bürobedarf)

Zeile 58: Kosten für Abfallbeseitigung (Anteil monatliche Müllgebühren)

Zeile 59: Kosten für Verpackung und Transport (z. B. Pakete, Porto)

Zeile 60: Werbekosten sind die Kosten, die du für Visitenkarten, Flyer, Anzeigen, Inserate, Facebook-Werbung & Co. ausgibst. Was deine Leseproben kosten, gibst du hier gleichermaßen an wie das, was Google Adsense dich kostet. Ein Messestand auf einer Buchmesse kann hier ein richtig großer Posten sein.

Zeilen 61 – 65: ignorieren, wenn du kleinunternehmender Autor bist, dem das nichts sagt, was hinter den Zeilennummern steht.

Zeile 66: Die sonstigen Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die du bisher nicht angeben konntest. Dazu gehört die Computermaus, das USB-Kabel, Druckerpapier, der Drucker selbst, Porto, aber auch die Kosten für ein Zeitschriften-Abonnement wie das der Federwelt ist hier anzugeben. Wichtig: Nur Federwelt! „Der Selfpublisher“ gehört in Zeile 57.

Als letzter großer Punkt der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor bleiben die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Kraftfahrzeugkosten wirst du wohl kaum haben, denn als Autor fährst du nicht viel rum. Bist du zur Leipziger Buchmesse oder ähnlichen Events mit deinem privaten PKW gefahren, hast du das natürlich längst in der Reisekostenabrechnung für Zeile 84 berücksichtigt.

Zeile 67: Wenn du einem Geschäftsfreund ein Buch schenkst, so ist das rechts in der Zeile „abziehbar“ anzugeben. Wenn du diesem Freund in einem Kalenderjahr ein Buch und einen Kinogutschein geschenkt hast, wird es schwierig: Wenn du brutto (Brutto weil Kleinunternehmer) mehr als 35 Euro ausgegeben hast, ist die gesamte Schenkerei an diesen Geschäftsfreund nicht abziehbar. Du darfst pro Geschäftsfreund also nur 35 Euro pro Jahr ausgeben, um diese Kosten hier abziehen zu können. Nachzulesen ist das in § 3 Abs. 5 Nr. 1 EStG.

Zeile 68: Bewirtungsaufwendungen werden hier ordnungsgemäß eingetragen: Links die 30 %, rechts die 70 %.

Zeile 69: Die Verpflegungsmehraufwendungen gemäß deiner Reisekostenabrechnung gehören hier rein.

Zeile 70: Hier ziehst du anteilig die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer ab. Hast du eine 40 m² Wohnung und dein häusliches Arbeitszimmer entspricht den Vorschriften (die du hier nachlesen kannst) und hat 12 m², so ziehst du hier 30 % deiner Miete ab.

Zeile 71: ignorieren. Es ist alles gesagt, denke ich.

Dann wären wir auch schon am Ende der zweiten Seite der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.

Zähle deine Betriebsausgaben (nicht Übertrag von Zeilen 23 bis 31 vergessen!) zusammen und trage sie in Zeile 88 ein.

Nun überträgst du einfach nur noch Zahlen. Alles andere ist nicht relevant, wenn es dir nicht ins Auge fällt und du genau weißt, dass hier etwas für dich in Frage kommt. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hast und ihn nun hinzurechnen musst, dann weißt du das sicherlich selbst.

Zeile 89 und 90 enthalten wiederholender Weise die Einnahmen und die Ausgaben.

Zeilen 91 bis 108 brauchst du nicht.

Zeile 109 enthält das, was du willst: Deinen Gewinn (oder Verlust). Diese Zahl brauchst du, um sie in Anlage S oder Anlage G zu übertragen.

Herzlichen Glückwunsch! Du hast die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor gemeistert und erfolgreich deinen Gewinn ausgerechnet!