Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

Nicht nur auf Twitter, sondern auch im offline-Alltag vieler Kleinunternehmer merkt man es: Autorinnen und Autoren machen sich gegenseitig Geschenke. Ob zum Geburtstag oder zu Weihnachten – man will seinen Geschäftsfreunden eine Freude machen und dabei im Gedächtnis bleiben. Das interessiert auch das Finanzamt: Denn der Lektor, der seinem Autor ein gutes Buch zum Geburtstag schenkt, wirbt damit um sich und wird beim nächsten Auftrag hoffentlich wieder gebucht. Du kannst Geschenke als Betriebsausgabe abziehen, musst dabei aber einiges beachten.

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Bewirtungsbeleg richtig in der Steuer angeben

Bewirtungsbeleg richtig in der Steuer angeben

Du triffst dich mit Leuten zum Schreibtreff? Die Rechnung beim Autorenstammtisch geht auf dich? Auf der Buchmesse lädst du deine liebsten Twitterer auf ein Bierchen ein? Die Kosten dafür kannst du als Betriebsausgabe in der Einnahme-Überschuss-Rechnung geltend machen! Wie du Bewirtungsbelege richtig in der Steuer angeben kannst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

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EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

Du hast Einkünfte als Schriftsteller, Lektor oder sonstige freiberufliche Einnahmen als nebenberuflich tätiger Selbstständiger und bald ist sie dran: Die Steuererklärung für das Jahr 2022. Um diese ordentlich anfertigen zu können, benötigst du die Anlage EÜR: Es geht um die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.

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Reisekosten von Buchmessen & co abziehen

Reisekosten von Buchmessen & co abziehen

Du fährst zur Leipziger Buchmesse? Frankfurter Buchmesse? Literaturcamp in Heidelberg oder Bonn? Als selbstständiger Autor kannst du deine Reisekosten als Betriebsausgabe in der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben. Wie das funktioniert und was es bei Reisekosten zu beachten gibt, erkläre ich dir in diesem Artikel.

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Das Zuflussprinzip nach § 11 EStG

Das Zuflussprinzip nach § 11 EStG

Wenn du als Autorin oder Autor Geld einnimmst, musst du dieses in der Steuererklärung angeben. Was du im August 2022 eingenommen hast, wird in der Steuererklärung für 2022 berücksichtigt – ist doch klar. Doch was ist mit Einnahmen, die im Januar 2023 auf dem Konto eingehen, deren Rechnung aber bereits im Dezember des Vorjahres gestellt wurde? Was ist mit regelmäßigen Zahlungen? Für all das gibt es Regelungen für die Vereinnahmung und Verausgabung. Zum Beispiel das Zuflussprinzip.

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