von Kia Kahawa | 31. Mai 2023
Achtung! in diesem Artikel rund um den Minijob ist hin und wieder noch vom 450-Euro-Job oder auch 520-Euro-Job die Rede. Das waren die etablierten Bezeichnungen für den Minijob, die durch die Betragsgrenze entstanden. Durch die steigenden Beträge passen diese Bezeichnungen aber nicht mehr ganz auf den Minijob. Derzeit (Stand 2024) darf man im Minijob monatlich einen Betrag von 538,00 Euro verdienen. An den konkreten Regelungen rund um den Minijob ändert das nichts.
Reden wir über den Minijob! Diesen Artikel kannst du als Autor aus zwei Perspektiven betrachten. Du willst für eine Buchmesse, beispielsweise für die Leipziger Buchmesse, einen Stand betreuen lassen, ohne selbst die ganze Zeit dort zu stehen? Die Einstellung eines Minijobbers liegt da nahe.
Oder hast du selbst einen Minijob, um mal vom Schreibtischtätertum (neues Lieblingswort!) des Autorendaseins wegzukommen? Fragst du dich, warum dein Arbeitgeber so knauserig ist und dich so miserabel bezahlt?
In beiden Fällen sind 520 Euro nicht gleich 520 Euro. Ein Minijobber ist ganz schön teuer, und das sehen die Jobber selbst nur sehr selten.
Auch als Minijobber wird für dich Geld in die Kranken- , Pflege- und Rentenversicherung eingezahlt. Was der Minijob allerdings nicht kann: Dich versichern. Auch, wenn du als selbstständiger Autor weniger als 450 Euro brutto verdienst, kannst du durch den sozialversicherungsfreien Minijob keine Krankenversicherung bezahlen. Diese wird in diesem Fall als freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert fällig und kostet entsprechend der Mindestbeitragsbemessungsgrenze entsetzlich viel für diesen Beispielfall.
Doch kommen wir zum eigentlichen Thema.
Wie viel kostet mich ein Minijobber?
Gesetzt den Fall, du suchst dir für die nächste Buchmesse jemanden, der an deinem Stand steht und Fragen beantwortet, während du Termine abklapperst. Die Hälfte des Tages machst du, die andere Hälfte dein Minijobber. Zwölf Euro die Stunde, vier Stunden am Tag, vier Tage, 192 Euro. Plus Aussteller-Ticket, welches ich in diesem Beispiel aber nicht bedenken möchte.
Für 192 Euro auf jedem Buchmessetag vier Stunden für Termine frei zu haben, klingt verlockend. Aber bei den 192 Euro bleibt es nicht. Dein Minijobber wird ein bisschen teurer sein.
Die Knappschaft Bahn-See
Jeder Minijobber in Deutschland verpflichtet zur Abgabe von Pauschbeträgen an die Knappschaft Bahn-See. Die Knappschaft Bahn-See ist in DATEV und anderen Buchhaltungssoftwares quasi als Sozialversicherung eingetragen, und auch auf dem Lohnzettel, ob nun mit Lodas oder einem anderen Programm erstellt, steht die Knappschaft Bahn-See als Krankenversicherung drin. Doch ein Minijobber wechselt natürlich nicht seine Krankenversicherung, nur um für dich arbeiten zu können. Schon gar nicht, wenn er oder sie einen Hauptjob hat!
Die Knappschaft Bahn-See gilt als Verteiler. Die zu tätigenden Abgaben werden an die Knappschaft gezahlt. Diese verteilt das Geld an die jeweiligen Empfänger, wie beispielsweise Deutsche Rentenversicherung oder AOK.
Abgaben auf den Minijobber-Lohn
Neben den geringen Umlagen U1 und U2 für Aufwendungen im Krankheits- und Schwangerschaftsfall sind Krankenversicherung, Pauschalsteuer, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zu zahlen. Kommen wir zunächst zu den bekannteren Abgaben, nämlich der Sozialversicherung:
13 % der 192 Euro aus unserem Beispiel musst du obendrauf an die Krankenversicherung zahlen. Das ist ein ermäßigter, pauschaler Satz, den du als Arbeitgeber zu tragen hast.
Die Rentenversicherung ist da etwas strenger. Sie hält an ihren 18,6 % Rentenversicherungsbeitrag fest (2017 waren es noch 18,7 %) und erstattet deinem Minijobber, sich von seiner Zuzahlung zu befreien. Das heißt konkret: 15 % des Lohns bezahlst du an die Knappschaft Bahn-See. 3,6 % kann der Minijobber von seinem Lohn abziehen lassen. In meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten habe ich gelernt, dass es immer ratsam ist, sich als Minijobber diese 3,6 % Abgaben an die Rentenversicherung zu leisten, da die angerechnete Zeit für die Rente wichtig sei. Ob das komplett Hand und Fuß hat, kann ich nicht vollends bestätigen, aber vom reinen Bauchgefühl her würde ich einem Minijobber, der insgesamt ein Angestelltenleben fristet, dazu raten, die 3,6 % zu zahlen.
Für dich als temporären Arbeitgeber fallen also 24,96 € Krankenversicherung an und 28,80 € Rentenversicherung. Das ist aber noch nicht alles, denn 2 % Pauschalsteuer kommen noch hinzu. Sie decken äquivalent Lohnsteuer und die 5,5 % Soli für den Wiederaufbau des Ostens ab. Die zu zahlenden 2 % entsprechen 3,84 €.
Die Unfallversicherung ist individuell je nach Gefahrenklasse zu ermitteln. Sie möchte ich hier bitte herausnehmen.
Umlagen auf das Minijobber-Gehalt zahlen
Die Umlage U1 ist ein Betrag, den jeder Arbeitgeber auf das gesamte Gehalt sämtlicher Mitarbeiter zahlen muss – denn jeder kann mal krank werden. Sie beträgt für Minijobber 1,0 %. Von 192 Euro Gesamtlohn sind das lediglich 1,92 Euro. Das Geld wird gezahlt, weil dir als Arbeitgeber im Krankheitsfall ein Teil der Lohnfortzahlung erstattet wird. Rechne bitte damit! Wenn du einen Minijobber einstellst, und sei es nur für vier Tage – ist er krank, so bezahlst du trotzdem! Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall birgt besonders für wichtige Einsätze wie Buchmessen Risiken. Du kannst einen Teil des Geldes zurückerhalten, sprich dazu mit der Knappschaft Bahn-See bzw. der Minijob-Zentrale. Die Website der Minijob-Zentrale kann ich dir nur wärmstens ans Herz legen.
Die Umlage U2 bezieht sich auf die Schwangerschaft und soll die Entschädigungen, die der Arbeitgeber durch Schwangerschaften der Arbeitnehmerinnen erhält, abdecken. Für Minijobber ist diese Umlage U2 noch geringer als die Umlage U1 und wird ebenfalls vom Gesamtgehalt sämtlicher Mitarbeiter aus berechnet. Auch, wenn nur Frauen schwanger werden können, bezieht sich das auf sämtliche Gehälter, denn Männer sind an Schwangerschaften nicht ganz unbeteiligt, wa? 😉
Jedenfalls beträgt die Höhe der Umlage 2 für Minijobber 0,39 %. Du zahlst also 74,8 Cent auf deinen 192-Euro-Minijobber für den Fall, dass er eine sie ist und innerhalb der vier Tage Buchmesse spontan schwanger genug ist, um der Arbeit fern bleiben zu müssen.
Dann ist da noch die Insolvenzgeldumlage. Solltest du innerhalb der vier Buchmessetage insolvent werden, kann dein Mitarbeiter… nein, das ist Quatsch. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,06 %, also musst du einfach rechnerisch 11,5 Cent noch obendrauf bezahlen.
Ein Minijobber ist ganz schön teuer
Du zahlst also 31,44 % auf den Lohn, der deinem Minijobber zusteht. Aus 192,00 € wurden in unserem Beispiel 252,37 Euro. Statt mit 12,00 € pro Stunde solltest du also mit 15,77 € rechnen. Für den Fall, dass dein Minijobber aber krank wird, solltest du zur Sicherheit das Doppelte zur Hand haben – natürlich nur zur Sicherheit.
Alternativen zum Minijobber einstellen
Um dich kostentechnisch abzusichern, kannst du Unternehmen beauftragen, die dir einen Mitarbeiter stellen. Diese werden aber teurer sein, kümmern sich aber selbst um die Abgaben und die Risiken, die ein Mitarbeiter mit sich bringt.
Auch denkbar ist es, einen Selbstständigen als Standbetreuung einzustellen – ist ein Selbstständiger krank, ist er eben krank und bekommt kein Geld. Außerdem versichern wir Selbstständigen uns selbst. Aus deinen eigenen Aufzeichnungen weißt du allerdings auch, wie hoch ein Lohn sein muss, damit sich Arbeit für einen Selbstständigen rentiert. Mit 15,77 € kommst du da nicht weit, im Gegenteil. Es kann sein, dass einem Selbstständigen davon lediglich 8,00 € netto bleiben, wovon er dann noch die Anfahrt bezahlen darf 😉
Auch wenn es eigentlich Sache des Auftragnehmers ist: Beachte die Risiken einer Scheinselbstständigkeit.
Eine weitere Möglichkeit ist noch, den Minijobber als kurzzeitig Beschäftigten anzustellen. Dieser wird auch wie ein geringfügig Beschäftigter behandelt, hat aber andere Regeln. Bei den Kurzfristigen geht es um eine Beschäftigung von weniger als drei Monaten im Jahr. Diese Information würde aber den Rahmen von Autoren an die Steuer sprengen.
Alles Liebe,
Kia
Schreib’ mir gerne einen Kommentar.
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