Für die meisten Berufstätigen dürfte die Steuererklärung wohl eine der unangenehmsten Verpflichtungen des Arbeitslebens sein. Im scheinbaren Dschungel der Formulare den Überblick zu behalten, ist insbesondere für Neulinge, die vor ihrer ersten Steuererklärung stehen, eine Herausforderung.

Damit du dich zielsicher und mit einem guten Gefühl an deine Steuern machen kannst, habe ich dir in diesem Artikel 10 Tipps für deine Steuererklärung zusammengestellt.

 

Kenne deine Anlagen

Je nachdem, ob du dich in einem Angestelltenverhältnis befindest, Freiberufler bist und/oder ein Gewerbe betreibst, benötigst du für deine Steuererklärung neben dem Mantelbogen unterschiedliche Anlagen.

Erzielst du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, musst du die Anlage N verwenden. Während du als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielst und entsprechend Anlage S benötigst, hast du als Gewerbetreibender Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für welche du Anlage G nutzen musst.

Besteht deine Tätigkeit aus einer Mischung der eben genannten Optionen, musst du auch alle zutreffenden Anlagen nutzen.

 

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Anlage EÜR ist im Grunde das Herzstück deiner Steuererklärung. Aus ihr ergibt sich der Gewinn, der schließlich in Anlage G oder Anlage S – oder in beiden – landet und letztlich der Festsetzung deiner Steuerlast dient.

Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellst du deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber, ziehst letztere von ersteren ab und erhältst den Gewinn für das jeweilige Kalenderjahr.

Eine Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR findest du hier.

 

Werbungskosten für nebenberufliche Autoren

Befindest du dich hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis und betreibst deine Autorentätigkeit daneben, sind für dich die Werbungskosten interessant. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für die Fahrten zu deiner Arbeitsstätte, die du in der Steuererklärung mit der Kilometerpauschale geltend machen kannst, und auch Kosten für Arbeitsmittel, beispielsweise Druckerpapier oder Fachliteratur.

Selbst, wenn für dich in diesen Bereichen keine Kosten entstanden sind, kannst du vom Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro profitieren. Dieser wird jedem Arbeitnehmer gewährt, ohne dass er dafür Nachweise vorlegen muss.

Bei hauptberuflich Selbstständigen gehören die Posten, die unter Werbungskosten fallen, zu den Betriebsausgaben, die in der EÜR angegeben werden.

 

Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, bist du hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel Selbstzahler. Diese Beiträge kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du als Freiberufler über die Künstlersozialkasse versichert oder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist.

 

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spendest du Beträge an eine gemeinnützige Organisation oder bist ein kostenpflichtiges Mitglied einer solchen, kannst du auch diese Beiträge steuerlich geltend machen, sofern dein Engagement auf freiwilliger Basis stattfindet und du keine Gegenleistung dafür erhältst.

Lasse dir in jedem Fall eine Spendenquittung ausstellen: Bis zu einem Betrag von 200 Euro genügt dem Finanzamt zwar der Einzahlungsbeleg, alle Beträge, die darüber hinausgehen, bedürfen jedoch einem Nachweis.

Mehr zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen erfährst du hier.

 

Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen im Prinzip alle für dich entstehenden Kosten, die du nicht oder nur bedingt vorhersehen konntest. Das können zum Beispiel Kosten für nachweislich notwendige Medikamente oder Therapien sein, welche von der Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernommen werden, aber auch solche, die etwa in Folge eines Wasserschadens für den Erwerb von neuem Mobiliar entstehen.

Die außergewöhnlichen Belastungen beziehen sich also auf private Aufwendungen, wodurch es irrelevant ist, ob du Angestellter, Freiberufler oder Gewerbetreibender bist: Du kannst sie unabhängig von deinem Status steuerlich geltend machen.

Inwiefern deine Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, hängt von deiner Belastungsgrenze ab, die sich aus deinen Lebensumständen und deinen Einkünften ergibt.

Welche Kosten als außergewöhnliche Belastungen gelten und wie die Belastungsgrenze ermittelt wird, habe ich dir in einem anderen Artikel erklärt.

 

Umsatzsteuererklärung

Je nachdem, welchen Status du inne hast, besteht deine Steuererklärung nicht nur aus der Einkommensteuererklärung.

Bist du Vollunternehmer, machst also keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, bist du umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du in gewissen Intervallen Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt vornehmen musst. Ist das der Fall, bist du nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung bereitzustellen, die im Prinzip eine Zusammenfassung der Voranmeldungen des jeweiligen Kalenderjahres darstellt.

Mehr zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Umsatzsteuererklärung erfährst du hier.

 

Anschaffungen absetzen

Die Kosten für Anschaffungen, welche du für deine Tätigkeit nutzt, kannst du entweder direkt als Betriebsausgabe absetzen oder linear abschreiben.

Eine Sofortabschreibung, also die Verbuchung als Betriebsausgabe, ist bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 800 Euro möglich. Kostet ein geringwertiges Wirtschaftsgut zwischen 800 und 1.000 Euro, musst du gemäß der gewöhnlichen Nutzungsdauer die lineare Abschreibung anwenden. Du verbuchst im Prinzip auch dieses Gut als Betriebsausgabe, jedoch von Jahr zu Jahr mit einem gleichmäßigen Betrag. Gleiches gilt für Anschaffungen, die mehr als 1.000 Euro kosten und entsprechend im Anlagevermögen aktiviert werden müssen.

 

Das heimische Arbeitszimmer

Als Autor schreibst du mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Hause an deinen Werken. Wenn du dafür ein Arbeitszimmer eingerichtet hast, kannst du für dieses unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsausgaben geltend machen.

Das ist der Fall, wenn du dein Büro zu mindestens 90 Prozent für deine Arbeit nutzt, es dein einziger Arbeitsplatz für deine Tätigkeit und kein Durchgangszimmer ist. Anhand der Nutzungsfläche kannst du dann die anteiligen Betriebsausgaben von Miete und Nebenkosten ermitteln.

 

Kümmere dich frühzeitig um deine Steuern

Insbesondere, wenn deine erste Steuererklärung ansteht, solltest du dich frühzeitig kümmern. Als Selbstständiger – auch im Nebenerwerb – bist du dazu verpflichtet, deine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das geht über das Portal ELSTER, für welches du dich einmalig registrieren musst. Plane dafür ein paar Wochen ein, da du einen Registrierungscode per Post erhältst.

Die Einhaltung der Abgabefrist versteht sich von selbst, um Säumnisgebühren zu vermeiden. Die Frist ist in der Regel der 31. Juli jeden Jahres.

 

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