Zwischen Verlagen und Autor*innen werden täglich Verträge verhandelt. Dabei gibt es den ein oder anderen Punkt, der beachtet werden sollte. In diesem Artikel will ich ein wenig auf die grundlegenden Dinge bei der Vertragsverhandlung zwischen Verlagen und Autor*innen eingehen.
Der Normvertrag ist für alle fair
Es ist immer sinnvoll, bei der Vertragsverhandlung den Normvertrag heranzuziehen.Der wurde vom Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels 1978 abgeschlossen. Über die Jahre wurden die Bedingungen immer wieder angepasst, sodass er sowohl für Autor*innen als auch für Verlage faire Bedingungen stellt. Die Bedingungen können immer mit denen des Normvertrags abgeglichen werden. Sind die Konditionen mindestens gleichwertig, ist es gut. Wenn nicht, sollte verhandelt werden.
Vorsicht ist vor allem bei versteckten Druckkostenzuschussbedingungen geboten. Ein Verlag wollte von mir mal, dass ich 35 Exemplare meines eigenen Buchs kaufe. Eine Kaufpflicht ist immer ein Grund, die Verhandlungen direkt abzubrechen und lieber nach einem anderen Verlag zu suchen.
Nebenrechte sind nicht immer relevant
Hörbücher und E-Books sind sehr beliebt und es ist durchaus sinnvoll, die Lizenz für deren Veröffentlichung zu sichern. Auch die Lizenzen für Übersetzungen sind oft sinnvoll. Je nach Werk lässt sich damit ein völlig neuer Markt in anderen Ländern erschließen. Wenn vorerst aber keine Pläne seitens des Verlags bestehen, in diese Märkte vorzudringen, sollten die Verhandlungen und Ausgaben für solche Rechte gespart werden.
Für Autor*innen selbst ist die Weiterverwertung ihres Buchs in andere Sparten oft umständlich. Verlage haben die besseren Verbindungen innerhalb der einzelnen Branchen. Trotzdem kann es durchaus sinnvoll sein, bestimmte Rechte zu behalten. Hat ein*e Autor*in zum Beispiel Ambitionen, Drehbücher zu schreiben, sollten die Verfilmungsrechte bei ihr bleiben.
Ein besonderer Aspekt sind die Rechte am Merchandise. Diese sollten nie einfach so abgetreten werden. Zeigt der Verlag Interesse daran, gibt es vermutlich konkrete Pläne in diese Richtung. Merchandise ist heutzutage der heiße Scheiß. George Lucas hat an seinem ersten Star Wars Film quasi nichts verdient. Reich wurde er, weil er die Rechte am Merchandise behalten hat. Das Merchandise sollte also nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Selber Merchandise zu erstellen ist natürlich schwierig, aber zumindest ein fairer Anteil kann immer ausgehandelt werden.
Preis ist nicht gleich Preis
Beim Nettoverlagsumsatz wird der Nettoverkaufspreis abgezogen und erst dann die Tantieme für die Autor*innen berechnet. Das macht einen gewaltigen Unterschied. Der Normvertrag gibt hier keine gebundene Regel vor, aber eine Richtlinie: Hardcover werden üblicherweise mit 10 % Tantieme berechnet. Softcover liegen zwischen 5 % und 8 %. Dieser Prozentsatz fällt natürlich erheblich kleiner aus, wenn es sich um den Nettoverlagsumsatz handelt. Möglicherweise wird dabei aber auch der Prozentsatz erhöht und so die Tantieme angepasst. Hier ist es besonders wichtig, darauf zu achten, was im Vertrag steht.
Bei den Berechnungen sollte auch immer im Vorfeld darauf geschaut werden, was denn überhaupt am Ende auf dem eigenen Konto landet. Von jedem Verkauf gehen noch Tantiemen, Rabatte, Umsatzsteuer und andere Abschläge ab. Was am Ende wirklich ankommt, hängt von vielen Faktoren ab. Der Unterschied zwischen netto und brutto sollte bei der Vertragsverhandlung immer im Hinterkopf behalten werden.
Marketing verkauft das Buch
Idealerweise wird im Vertrag auch das Marketing geregelt. Es gibt Verlage, die – sei es aus Faulheit oder einfach aus fehlenden Kapazitäten – das Marketing größtenteils den Autor*innen überlassen. Die Schreibenden sind zwar zu nichts verpflichtet, aber wenn niemand Werbung macht, erfährt auch niemand von der Existenz des Buchs. Eigeninitiative gehört aber immer dazu. Autor*innen sollten innerhalb ihrer Mittel auf ihr Buch aufmerksam machen. Trotzdem kann von einem Verlag erwartet werden, dass auch dieser sein Möglichstes tut, um das Buch in den Fokus der Leser*innen zu rücken. Die geplanten Marketingmaßnahmen dürfen also gerne im Vertrag festgehalten werden.
Für Autor*innen wichtig ist auch das zusätzliche Honorar für bestimmte Marketingmaßnahmen und die Teilnahme an Veranstaltungen. Will der Verlag Lesungen veranstalten, sollten Autor*innen die Einnahmen dadurch im Vertrag verhandeln. Buchverkäufe ergeben sich auf Lesungen eigentlich von selbst. Aber die Teilnahme daran ist Arbeitszeit und diese sollte auch entsprechend entlohnt werden.
Der erste Entwurf ist nur ein Vorschlag
Kein Vertrag sollte ungelesen unterschrieben werden. Das sollte klar sein. Im Fall von Autorenverträgen geht es aber noch einen Schritt weiter: Kein Vertrag sollte unverhandelt unterschrieben werden. Der erste Entwurf ist immer nur die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen.
Es muss natürlich nicht jedes kleine Detail ewig verhandelt werden. Manche Punkte sind schon zu Beginn fair geregelt und bedürfen keinem weiteren Hin und Her. Die hier im Artikel erwähnten Punkte sollten aber zumindest immer aufmerksam gelesen und mit dem Normvertrag abgeglichen werden. So werden alle Seiten am Ende glücklich und holen das Beste aus dem Vertrag heraus.
Alles ist verhandelbar. Bei Autorenverträgen sollten sich beide Seiten gegenseitig annähern. Wenn das gelingt, haben am Ende alle gewonnen. Wichtig ist, dass man sich immer auf Augenhöhe begegnet. Forderungen sollten angebracht sein. Übermut hat hier nichts zu suchen.