Mit Dienstverträgen werden Bedingungen für das Erbringen einer Leistung definiert. Sie kommen beispielsweise als Lektoratsverträge oder als Verträge für Korrektorat und Buchsatz zum Einsatz.

Ja, Verträge bedeuten Aufwand, jedoch sind sie sowohl für Dienstleister als auch für Kunden ein Segen, wenn etwas nicht wie geplant verläuft. Mündliche Absprachen haben dabei im Ernstfall kaum Beweiskraft, beispielsweise vor Gericht.

In diesem Artikel möchte ich dir deshalb zeigen, warum es immer ratsam ist, einen Dienstvertrag schriftlich zu vereinbaren.

Klare Linie

Im Dienstvertrag wird neben dem Vertragsgegenstand vor allem geregelt, wie die Zusammenarbeit beendet wird. Haftung, Zahlungsmodalitäten und Schadensersatz sind die Hauptaspekte, die insbesondere dann interessant werden, wenn Probleme aufkommen.

So haben Dienstleister und Kunde eine klare Linie, die ihnen Sicherheit gibt und kaum Raum für Missverständnisse zulässt.

Anspruch auf Reklamation

Ist der Kunde mit der Leistung unzufrieden, hat er mit einem Dienstvertrag Anspruch auf Reklamation. Der Dienstleister ist dann zur Nacherfüllung verpflichtet.

Ob und wie oft der Kunde reklamieren kann und mit welcher Frist die Nacherfüllung durch den Dienstleister erfolgen muss, ist im Dienstvertrag individuell vereinbar.

Haftung und Schadensersatz

In Dienstverträgen wird vereinbart, wer im Schadenfall mit welcher Höhe haftet. Auch hier sind individuelle Vereinbarungen möglich, der Dienstleister kann seine Haftung beispielsweise beschränken.

Zudem können Strafzahlungen vereinbart werden, die bei Vertragsbuch von der jeweiligen Partei zu leisten sind.

Datenschutz

Mit einem Dienstvertrag hat der Kunde eine Sicherheit, dass der Dienstleister alle Regelungen hinsichtlich Datenschutz gemäß DSGVO einhält.

Es wird geregelt, zu welchen Zwecken der Dienstleister die Daten des Kunden verwendet, wie er sie verarbeitet und dass er sich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Man sollte im Dienstvertrag zudem auf einen Hinweis achten, dass diese Regelungen auch dann gelten, wenn der Dienstleister seine Datenschutzerklärung ändert.

Gewisse Zahlungssicherheit

Mit welcher Frist und welchem Betrag der Kunde den Dienstleister für seine Arbeit bezahlt, sollte ebenfalls im Dienstvertrag festgelegt sein. Damit hat der Dienstleister beim Ausbleiben der Zahlung gute Chancen, trotzdem an sein Geld zu kommen, denn der Kunde hat sich durch seine Vertragsunterzeichnung nachweislich zur Zahlung verpflichtet.

Der Dienstleister kann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids einreichen, der seinem Kunden zugestellt wird. Reagiert der Kunde darauf nicht, kann der Dienstleister einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit hat er einen sogenannten Titel, mit dem er sein Geld offiziell über einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kannst.

Schutz vor Betrug

Ein Dienstvertrag kann vor allem den Dienstleister vor Betrug schützen. Erfundene Namen, falsche Adressen oder sogar fiktive Unternehmen, das alles hat es schon gegeben.

Am besten fügt man am Ende des Dienstvertrags einen Abschnitt ein, der aussagt, dass beide Parteien mit der Unterzeichnung bestätigen, nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben.

Professionalität

Last but not least vermittelt ein Dienstvertrag und auch vorhandene AGB auf Seiten des Dienstleisters Professionalität.

Es zeigt Kunden, dass der Dienstleister Wert auf Fairness und Transparenz legt, was wiederum einen seriösen Eindruck hinterlässt.

Auf Verträge sollte man gerade im Bereich von Dienstleistungen also nicht verzichten. Sie bieten im Zweifel beweisfähige Sicherheiten für beide Vertragsparteien.

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