Autorinnen und Autoren, aufgepasst! Ihr könnt eure Beiträge, die in einer Anthologie veröffentlicht worden sind, bei der VG Wort melden und somit zusätzlich zu eurem Anthologie-Honorar (falls vorhanden) Geld mit eurer Kurzgeschichte verdienen!

Die Verwertungsgesellschaft Wort – kurz VG Wort – ist für den Buchmarkt, was die GEMA für die Musikindustrie ist. Autor*innen können durch eine Anmeldung, also durch den Abschluss eines Vertrages für Wahrnehmungsberechtigte, Geld mit ihren bereits vorhandenen Texten verdienen.

Die meisten Autorinnen und Autoren, die ich kenne, beschränken sich bei der Meldung bei der VG Wort auf ihre eigenen Bücher und melden außerdem Blogartikel, die mehr als 1.500 Klicks (aus Deutschland) im Jahr erzielt haben. Auch der Blog auf kiakahawa.de bringt so jährlich gute Einnahmen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Kurzgeschichte in einer Anthologie bei der VG Wort zu melden. Wie das geht, bringe ich dir in diesem Artikel näher.

Was macht die VG Wort?

Die VG Wort bietet allen Autor*innen und Verlagen die Möglichkeit, ihre Werke bei ihr einzureichen und zu melden. Dadurch können Wahrnehmungsberechtigte einen finanziellen Ausgleich für ihre Leistungen erhalten.

Die VG Wort verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten aller Sprachwerke in Deutschland. Dazu gehören Bibliotheksausleihen, Radio-Beiträge, aber auch Beiträge im Fernsehen. Also alles, wo der Einfluss von Autor*innen und Verlagen über die Verwendung ihrer Texte bzw. Werke endet. Damit jegliche Nutzung dieser Werke, und somit auch diejenige, die nicht direkt bezahlt wird (wie etwa bei einem Buchkauf oder bei der Paywall auf einem Blog), dennoch vergütet wird, gibt es die VG Wort.

Die Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken

Die meisten Autor*innen nutzen die VG Wort für ihre eigenen veröffentlichten Werke. Vielen Autor*innen allerdings unbekannt, aber durchaus sinnvoll, um ein paar Euro mehr aufs Konto zu kriegen: Die „Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken“.

Diese Sonderausschüttung findet alle drei Jahre statt. Die Abgabe ist immer von Oktober des Vorjahres bis Ende Januar des „Melde-Jahres“ möglich.

Am ersten Oktober 2021 begann die aktuelle Abgabephase für die Sonderausschüttung und läuft bis zum 31. Januar 2022. Die nächste beginnt dann im Oktober 2024. Dann 2027. 2030. Und so weiter.

Nach diesen Kriterien wird gemeldet

Aktuell können in gedruckten Anthologien und literarischen Zeitschriften veröffentlichte Beiträge gemeldet werden, die folgenden Kriterien entsprechen:

  1. Das Veröffentlichungsdatum liegt nach dem 01.01.2012.
  2. Die Anthologie/Literaturzeitschrift hat eine ISBN/ISSN.
  3. Der Beitrag wurde in den vorherigen Meldezeiträumen noch nicht gemeldet.

Bei der Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken kannst du alle Veröffentlichungen einreichen, die in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken verzeichnet sind.

Weil ich meine Bücher „Hanover’s Blind“ und „Die Krankheitensammlerin“ in der Vergangenheit Bibliotheken zugänglich gemacht habe, werde ich diese beiden Titel auf jeden Fall melden können. Auch mein Verlagswerk „Endstation – die Passepartout-Logfiles” wird in den Ausleihbeständen verzeichnet sein.  

Außerdem kannst du Beiträge einreichen, die du in Kurzgeschichten-Anthologien und literarischen Zeitschriften veröffentlicht hast.

In meinem Fall sind das:

Wichtig ist dabei, dass die entsprechenden Veröffentlichungen eine ISBN- oder ISSN-Nummer haben. Jedes Werk und jeder Beitrag darf nur ein Mal gemeldet werden.

Hast du ihn also bereits vor drei Jahren angegeben, wird er bei der nächsten Sonderverteilung nicht mehr berücksichtigt. Entgegen der gängigen Praxis der VG Wort werden die Meldeformulare nicht im Texte-Online-Melden-Portal unter tom.vgwort.de zur Verfügung gestellt.

So reichst du Anthologiebeiträge bei der VG Wort ein

Du musst das Formular per E-Mail bei Frau Nagel bei der VG Wort beantragen. Sie sendet es dir postalisch zu, damit du das Formular ausfüllen und händisch unterschreiben kannst. Anschließend schickst du es zurück und die Meldung ist erledigt.

Jetzt Formular anfragen

Berechne die Zeit für Frau Nagels Arbeit und den zweifachen Postweg unbedingt ein, wenn du dich an der Frist vom 31. Januar 2022 orientierst! Ich denke, wenn du vor dem 20. Januar damit loslegst, deine Anthologie-Beiträge bei der VG Wort zu melden, indem du das Formular anfragst, liegst du noch okay in der Zeit. Danach wird’s knapp, schätze ich.

Wenn du alle Beiträge und Veröffentlichungen in das grüne Formular eingetragen hast, schickst du es einfach unterschrieben zurück, und die Meldung ist erledigt.

Jeder Cent, den du als Autor*in verdienst, ist ein Gewinn. Bei der Sonderverteilung der VG Wort kommt auch ein wenig mehr rum als ein paar Cent. Es lohnt sich also, dich auch an dieser Ausschüttung zu beteiligen. Hast du bereits Werke bei der VG Wort gemeldet?

Alles Liebe,

Kia

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