Eine 100-prozentige Garantie, dass dein Manuskript nach einem Korrektorat fehlerfrei ist, kann es nicht geben – warum das so ist, liest du in einem anderen Artikel. Trotzdem sollte die Fehlerquote natürlich möglichst gering gehalten werden, warum sonst gibt man sein Buch in ein Korrektorat?

Wie definiert sich aber eine geringe Fehlerquote? Gibt es offizielle Richtlinien, die eine zulässige Fehlerquote vorgeben? Antworten auf diese Fragen findest du in diesem Artikel.

Es gibt keine offiziellen Vorgaben

Vom Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren und vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer gibt es auf eigene Nachfrage hin keine Vorgabe hinsichtlich einer zulässigen Fehlerquote (Stand August 2021).

Eine offizielle Fehlertoleranz im Korrektorat existiert entsprechend nicht, es hat sich in der Branche jedoch ein Wert zwischen 0,03 und 0,05 Prozent etabliert. Das bedeutet, dass in einem Text mit einem Umfang von 10.000 Wörtern nach dem Korrektorat 3 bis 5 Fehler tolerierbar sind.

Übrigens: Wenn du bei uns ein Korrektorat buchst, versprechen wir dir eine maximale Fehlerquote von 0,02 Prozent. Bei 10.000 Wörtern verbleiben also maximal 2 Fehler im Text.

Individuelle Vereinbarungen

Fakt ist: Jeder Mensch macht Fehler, so auch ein Korrektor. Ein seriöser Dienstleister sollte dir daher den Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesserung einräumen für den Fall, dass die verbliebene Fehlerquote höher als vereinbart ausfällt.

Aus diesem Grund sind schriftliche Verträge sinnvoll. Zum einen wird hier geregelt, wie hoch die zulässige Fehlerquote sein darf, und zum anderen, welche Rechte du als Auftraggeber hast, wenn diese Fehlertoleranz überschritten wird, und welche Pflichten der Korrektor in einem solchen Fall eingeht. Durch eindeutige Vereinbarungen lassen sich die meisten Konflikte umgehen.

Fehler ist nicht gleich Fehler

Ob ein Fehler als solcher gilt, liegt häufiger als gedacht im Auge des Betrachters. Einerseits gibt es bei vielen Begriffen mehrere mögliche Schreibweisen, andererseits kommt es bei der Fehlerquote darauf an, wie die Fehler gezählt werden.

Die Fehlerzählung

Wird ein Wort innerhalb eines Textes beispielsweise 10-mal falsch geschrieben, liegt ein Folgefehler vor. In die Fehlerquote fließen dann nicht 10 Fehler ein, sondern lediglich einer.

Gleiches gilt, wenn über das gesamte Buch hinweg die Schreibweise eines Wortes wechselt, insbesondere, wenn beide Schreibweisen möglich sind. Das ist zum Beispiel bei „der Mascara“ und „die Mascara“ oder „potenziell“ und „potentiell“ der Fall. Der Korrektor vereinheitlicht die Schreibweise dann im gesamten Text, in die Quote fließt aber nur ein Fehler ein.

Nicht eindeutige Fehler

Mit nicht eindeutigen Fehlern meine ich hier vor allem Begriffe, für die unterschiedliche Schreibweisen möglich sind. Das eben genannte Wort „potenziell“ ist ein gutes Beispiel dafür, denn sieht man einmal von der Inkonsistenz ab, liegt kein eindeutiger Fehler vor, wenn man stattdessen „potentiell“ nutzt.

Ob solche Fälle letztendlich als Fehler gelten oder nicht, ergibt sich aus der Arbeitsweise des Korrektors, die idealerweise in einem Vertrag geregelt ist. Wir richten uns im Korrektorat bei solchen Entscheidungsfällen nach der empfohlenen Schreibweise des Dudens und generell nach der neuen Rechtschreibung gemäß Rechtschreibreform von 2006. Davon abweichende Regelungen können wir gerne im Vertrag festlegen.

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