Mit einem Literaturstipendium kannst du dich als Autor*in für einen längeren Zeitraum gänzlich auf das Schreiben deiner Werke konzentrieren, ohne dir dabei Sorgen um das Finanzielle machen zu müssen. Welche Literaturstipendien es gibt und welche Voraussetzungen du für eine Bewerbung mitbringen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Diese Literaturstipendien gibt es
Grundsätzlich kannst du dich für ein Arbeitsstipendium oder ein Aufenthaltsstipendium bewerben, meist werden diese durch die Staats- und Landesministerien vergeben. Voraussetzung für ein Stipendium über das jeweilige Ministerium eines Bundeslandes ist in der Regel, dass du dort deinen Wohnsitz hast.
Im Rahmen eines Arbeitsstipendiums erhältst du einmalig oder monatlich eine Zahlung, mit der du deine Lebenshaltungskosten während des Schreibens decken kannst.
Bei einem Aufenthaltsstipendium bekommst du ebenfalls finanzielle Mittel, du schreibst jedoch nicht zu Hause, sondern verbringst mehrere Wochen oder Monate an dem Ort eines Kooperationspartners deines Stipendium-Gebers.
Deutscher Literaturfonds
Ein Arbeitsstipendium des Deutschen Literaturfonds umfasst für eine Dauer von einem Jahr 3.000 Euro monatlich. Bewerben können sich Autor*innen, die bereits ein Buch über einen Verlag veröffentlicht haben.
Aufenthaltsstipendien werden nur an Autor*innen vergeben, die zuvor bereits ein Arbeitsstipendium des Deutschen Literaturfonds erhalten haben.
Stipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein vergibt Stipendien an Künstler verschiedener Sparten. Für Autor*innen gilt als Voraussetzung für ein Arbeitsstipendium, bereits mehrere Bücher veröffentlicht zu haben. Im Rahmen des Stipendiums erhältst du für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten maximal 6.000 Euro.
Für ein Aufenthaltsstipendium gilt dieselbe Voraussetzung, es beläuft sich auf bis zu 10.000 Euro pro Jahr. Im Anschluss an deine Reise bist du dazu verpflichtet, deine Erfahrungen in Form eines Berichtes nachzuweisen.
Hamburger Literaturpreise
Bei den Hamburger Literaturpreisen kannst du dich als Autor*in in den Kategorien Roman, Erzählung, Lyrik/Drama/Experimentelles, Kinder- und Jugendbuch sowie Comic bewerben und ein einmaliges Arbeitsstipendium in Höhe von 6.000 Euro erhalten.
Daneben vergibt die Hamburger Behörde für Kultur und Medien vierwöchige Residenzstipendien, die in Wentdorf stattfinden. Als Voraussetzung gilt auch hier, dass bereits mindestens ein Buch veröffentlicht wurde. Neben der zur Verfügung gestellten Unterkunft erhalten die Autor*innen zusätzlich 1.000 Euro.
Autor*innenstipendium des Bremer Literaturkontors
Der Senator für Kultur in Bremen vergibt Nachwuchsstipendien sowie Projektstipendien.
Nachwuchsstipendien richten sich an Autor*innen, die unter 40 Jahre alt sind. Das Stipendium umfasst einmalig 4.000 Euro und berechtigt zur Teilnahme an einem Mentoring-Programm.
Projektstipendien werden an Autor*innen mit Erfahrung vergeben und sollen der Fertigstellung eines bestimmten Buchprojektes dienen. Dotiert ist ein Projektstipendium auf einmalig 5.000 Euro.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt jährlich Arbeits- und Reisestipendien an Künstler verschiedener Bereiche.
Während ein Arbeitsstipendium bis zu 5.000 Euro umfasst, werden Reisestipendien von bis zu 3.000 Euro verliehen, wobei ein Aufenthalt in Künstlerhäusern vorgesehen ist.
Literaturstipendien des Landes Niedersachsen
Ein Arbeitsstipendium in Niedersachsen wird einmal gezahlt und beläuft sich auf bis zu 15.000 Euro.
Autor*innen, die sich im Genre Kinder- und Jugendbuch bewegen, können ein Arbeitsstipendium von bis zu 8.000 Euro erhalten.
Daneben gibt es das Jahresstipendium mit bis zu 14.000 Euro. Um ein solches Stipendium zu erhalten, muss der*die Autor*in im Gegensatz zu den eben genannten Stipendien mindestens ein Buch über einen Verlag veröffentlicht haben.
Brandenburger Stipendienprogramm
Das Land Brandenburg vergibt jährlich mehrere Arbeitsstipendien in Höhe von 8.000 Euro an Autor*innen, die eine fachbezogene Ausbildung absolviert haben und ihre künstlerische Eignung in Form von Buchveröffentlichungen oder Gleichwertigem nachweisen können.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Aufenthaltsstipendiums im Wiepersdorfer Schloss.
Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin
Voraussetzung für ein Arbeitsstipendium von diesem Gremium ist, dass du bereits eines oder mehrere Bücher veröffentlicht hast oder dein literarisches Talent zumindest in Form von Arbeitsproben darlegen kannst.
Mit dem Arbeitsstipendium erhalten Autoren ein Jahr lang einen monatlichen Betrag von 2.000 Euro, daneben werden noch mehrere Stipendien zu einmalig 8.000 Euro vergeben.
In Kooperation mit internationalen Ministerien und Stiftungen besteht außerdem die Möglichkeit eines dreimonatigen Aufenthaltsstipendiums im Literarischen Colloquium Berlin mit einer monatlichen Vergütung von 1.100 Euro. Für dieses Stipendium kannst du dich bewerben, sofern du mindestens ein Buch veröffentlicht hast.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium in NRW vergibt jährlich mehrere Arbeitsstipendien in Höhe von insgesamt 4.100 Euro, um vorrangig die Fertigstellung literarischer Werke zu fördern.
Residenzstipendien sind mit dem kooperierenden Künstlerdorf Schöppingen möglich. Hier können Autor*innen während eines zwei- bis sechsmonatigen Aufenthalts ein monatliches Honorar von 1.500 Euro erhalten.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Das Land Hessen vergibt im Rahmen von internationalen Austauschprogrammen jährlich Aufenthaltsstipendien mit einer Dauer von vier bis acht Wochen, wobei Autor*innen 2.000 Euro erhalten.
In Kooperation mit dem Hessischen Literaturrat e.V. werden im Rahmen des Projektes “Autorenresidenzen im ländlichen Raum“ außerdem zweimonatige Residenzstipendien mit einer Vergütung von insgesamt 5.000 Euro vergeben.
Thüringer Literaturstipendium
Das Land Thüringen vergibt Arbeitsstipendien für einen Zeitraum von einem Jahr in Höhe von 12.000 Euro an Autor*innen, die sich in den Genres Lyrik, Drama oder Prosa bewegen. Als Voraussetzung gilt, dass das zu fördernde Projekt noch unveröffentlicht ist.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
In Sachsen können Autor*innen mit einem konkreten Projektvorhaben ein drei- bis sechsmonatiges Arbeitsstipendium mit Förderungen in Höhe von 1.100 Euro pro Monat bekommen.
Zudem vergibt der Freistaat Sachsen Residenzstipendien in verschiedenen Orten, sowohl national als auch international.
Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt nationale und internationale Aufenthaltsstipendien für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten sowie mit einem finanziellen Zuschuss von 1.000 Euro pro Monat.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Wohnst du in Rheinland-Pfalz, kommt für dich möglicherweise ein Arbeitsstipendium in Frage, sofern du belletristische Werke verfasst. Im Rahmen des Stipendiums erhältst du 1.500 Euro.
Daneben verleiht Rheinland-Pfalz den Martha-Saalfeld-Förderpreis, der Autor*innen dabei unterstützen soll, ein bestehendes Werk zu vollenden. Die Förderung beträgt einmalig 2.500 Euro.
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Im Saarland ist das Ludwig-Harig-Stipendium das Stipendium Nummer eins. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsstipendium mit einer Förderung von insgesamt 10.000 Euro.
Aufenthaltsstipendien sind hier ebenfalls möglich, allerdings richten sich diese vorwiegend an erfahrene Autor*innen. Abhängig vom Aufenthaltsort wird hier über drei bis 12 Monate hinweg mit bis zu 2.500 Euro monatlich gefördert.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Das Literaturstipendium des Landes Baden-Württemberg richtet sich vor allem an Autor*innen, die größere Literaturprojekte umsetzen möchten. Für eine Zeitspanne von einem Jahr werden sie mit 1.000 Euro pro Monat dabei unterstützt. Die Teilnahme an einer Lesereise oder einer alternativen Veranstaltung ist verpflichtend.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Das Land Bayern fördert insbesondere Autor*innen in den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur, Comic, Lyrik, Drama und Prosa. Um ein Arbeitsstipendium zu erhalten, muss bereits ein Werk über einen Verlag veröffentlicht worden sein oder zumindest ein Verlagsvertrag bestehen.
Der Freistaat Bayern vergibt daneben zweimonatige Aufenthaltsstipendien im kanadischen Québec. Die Autor*innen bekommen eine Förderung von 3.000 Euro sowie einen kostenfreien Aufenthalt und ein zusätzliches Tagesgeld. Um sich für ein Aufenthaltsstipendium zu bewerben, muss ebenfalls bereits eine Buchveröffentlichung via Verlag stattgefunden haben oder ein Verlagsvertrag bestehen. Englischkenntnisse sind zusätzlich vonnöten.